Reisemängel Entschädigung
Was steht euch zu? Was könnt ihr tun?

Reisemängel Entschädigung

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Veröffentlicht am: Mittwoch, 21. Juni 2017

Leider kann der Urlaub manchmal auch zu einem Albtraum werden. Denn oft gibt es verschiedene Gründe sich im Urlaub anstatt zu erholen, zu ärgern. Ein verschmutzter Pool, ein dreckiges Zimmer, mieses Essen, Kies statt Sand oder viel Lärm (wie etwa Baulärm) in der Umgebung?

All das habt ihr selber schon mal bei eurem eigentlichen Traumurlaub und eurer Urlaubsfreude erlebt und wisst nicht was ihr dagegen machen könnt?

Nach Buchung einer Reise können sich unzufriedene Kunden im Nachhinein beim Veranstalter beschweren. Dieser muss bei nachweisbaren Mängeln eventuell vom bezahlten Reisepreis etwas zurückzahlen. Wie man nach einem Urlaubs-Reinfall entschädigt werden kann und welche Mängel in welchem Verhältnis zum Reisepreis zu bewerten sind, zeigen wir euch hier.

Was ist überhaupt ein Mangel?

Grundsätzlich ist es so, dass die Prospektwahrheit gilt. Alles was im Reiseprospekt beschrieben oder mit bunten Fotos abgebildet ist, gilt als zugesagte Eigenschaft der Reise. Der Reiseveranstalter muss für diese versprochenen Leistungen geradestehen. Werden die Leistungen nicht in der vereinbarten Form erbracht, so spricht man von einem Mangel und die Kunden haben Recht auf eine Gewährleistung.

Die Frankfurter Tabelle

Wenn also eine Pauschalreise Mängel aufweist, dann hat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter nach Rückkehr Anspruch auf Preisminderung udn kann reklamieren. Die Frankfurter Tabelle, eine Veröffentlichung von Richtern eines Reiserechtssenats am Landesgericht Frankfurt, gilt als eine grobe Orientierungshilfe, auf die sich Urlauber berufen können. Auch in Österreich wird die Frankfurter-Liste immer wieder für das Reiserecht herangezogen, wenn es darum geht Preisminderungsansprüche bei Reisemängeln zu bewerten. Die Tabelle listet Mangel für Mangel und die Reisepreisminderung in Prozent auf. In einer Spalte wird der jeweilige Reisemangel beschrieben, in einer anderen dann die Prozentzahl für die Preisminderung genannt.

Wie kann ich die Preisminderung geltend machen – Was tue ich wenn ein Reisemangel vorliegt?

1) Vor Ort Mangel aufzeigen und Verbesserung verlangen

In erster Linie sollte gleich vor Ort Verbesserung verlangt werden. Etwa eine Verlegung in ein anderes Zimmer kann den Mangel beheben und euren Urlaub retten

2) Mangel protokollieren

Wenn der Mangel nicht vor Ort verbessert werden kann oder nicht verbessert wird, dann sollte man unbedingt Beweise mit Fotos und/oder Videos sichern, Namen und Adressen von Leidensgenossen notieren und/oder schriftliche Bestätigungen von der Reiseleitung holen, dass man die Mängel angesprochen hat.

3) Nach Rückkehr Brief verfassen und an Reiseveranstalter schicken

Nach Rückkehr vom Urlaub sollte man mit einem eingeschriebenen Brief, die aufgetauchten Mängel kurz darstellen und dann nach der Frankfurter Tabelle benennen, welchen Betrag man rückerstattet haben möchte. Der Prozentsatz wird vom Gesamtpreis der Reise, einschließlich der Transportkosten, erhoben. Die Beträge für Versicherungen und Zuschläge für erhöhten Flugkomfort werden abgezogen. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 2 Jahren ab Rückkehr aus dem Urlaub gelten gemacht werden.

Bei Vorliegen von mehreren Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert, jedoch gibt es Überschreitungsgrenzen, dir ihr in der genauen Beschreibung der Tabelle findet. Etwa bei Buchung einer Unterkunft mit Frühstück könnt ihr für die Gruppe 1 „Unterkunft“ bis zu 83,3% geltend machen, bei Buchung mit Halbpension nur 62,5%.

Was ist zu beachten?

  • Nur weil eine Tabelle einen Wert aus einem früheren Urteil nennt, heißt das nicht, dass auch in Zukunft so entschieden Kein Gericht oder Veranstalter ist gezwungen, genau die Prozentsätze zu bezahlen, die sich in der Frankfurter Liste befinden. Das müssten im Einzelfall Urteile des Gerichts entscheiden.
  • Trifft den Reiseveranstalter ein Verschulden, dann steht den Kunden neben der Gewährleistung auch Schadenersatz zu. Wenn zum Beispiel das Essen Magenschmerzen und Bettruhe bringt, dann hat man auch Anspruch auf Schadenersatz für Heilungskosten und Schmerzensgeld. Schadenersatzansprüche müssen binnen 3 Jahren ab Eintritt des Schadens geltend gemacht werden.
  • Bei Preisminderung und bei Schadenersatz habt ihr Anspruch auf Geldersatz. Ihr müsst euch nicht mit einem Gutschein zufriedengeben.

Beispiele

Sagen wir, euch wurde eine Sauna und eine Kinderbetreuung versprochen, beides war jedoch nicht vorhanden und in der Beschreibung des Reiseveranstalters stand außerdem geschrieben, dass der Strand nur 50m entfernt ist, aber ihr musstet 5 Minuten lang gehen, dann bekommt ihr anhand der Reisepreisminderungstabelle insgesamt mindestens 15 bis maximal 30% des Reisepreises zurück. (Abweichung örtliche Lage/ Bsp Hotelstrand): 5-15%; Fehlende Sauna 5%; Fehlende Kinderbetreuung 5-10%).

Für einen fehlenden Meerblick oder Balkon etwa wird der Preis um 5-10% vermindert, für Lärm am Tag 5-25% und für verdorbene Speisen kann die Minderung sogar bis zu 30% betragen. Für eine Verspätung des Fluges erhält man aber nur ca. 5%.

Uns zum Beispiel ist schon mal so ein Fall passiert, wir haben im Sommermonat ein Hotelzimmer mit Klimaanlage gebucht, jedoch war keine vorhanden. Nach der Frankfurter Tabelle hätten wir 10-20% des Reisepreises des Veranstalters zurückerstattet bekommen können.

In der vollständigen Liste könnt ihr euch über alle Kategorien der Reisepreisminderung informieren:

Exkurs: Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung

Auch bei einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung. Die genauen Regelungen sind in der EU-Fluggastverordnung zu finden.

Nichtbeförderung oder Annullierung

Luftfahrtunternehmen dürfen die Beförderung von Personen gegen ihren Willen verweigern. Sie sind dazu verpflichtet Ausgleichszahlungen zu leisten, den Flugpreis zu erstatten bzw. eine anderweitige Beförderung anzubieten und Betreuungsleistungen zu ermöglichen. Bei einer Annullierung müssen die Fluggäste außerdem zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet werden.

Ausgleichsansprüche bei Annullierung oder Nichtbeförderung

  • Flüge über eine Entfernung bis zu 1500 km – 250€
  • Flüge innerhalb der EU über 1500 km – 3500 km Flugstrecke – 400€
  • Bei Flügen über 3500 km – 600€

Ausgleichsansprüche bei Flugverspätung

  • Flüge über eine Entfernung bis zu 1500 km – mehr als 2 Stunden Verspätung – 250€
  • Flüge innerhalb der EU über 1500 km – 3500 km Flugstrecke – mehr als 3 Stunden Verspätung – 400€
  • Bei Flügen über 3500 km – mehr als 4 Stunden – 600€

Falls eine Verspätung um mehr als 5 Stunden überschritten wird, müssen außerdem Betreuungsleistungen wie z.B. Mahlzeiten, Hotelunterbringungen oder Beförderungsleistungen organisiert werden.

reisemangel

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Geschrieben von:

Tanya

Veröffentlicht am: Mittwoch, 21. Juni 2017

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