Reiseversicherung
Welche Arten gibt es?

Reiseversicherung

Welche Arten gibt es?
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Angebotsinformationen

Preis
ab 0€
Veröffentlicht am: Sonntag, 30. Juli 2017

Es geht in den Urlaub! Die Zeit um zu entspannen, Kraft zu tanken und… sich erst einmal durch den Dschungel der Angebote, Vorschriften, und Werbeversprechen zu kämpfen. Wir wollen Euch ein bisschen Stress ersparen und haben Wissenswertes zum Thema Reiseversicherungen für Euch zusammengefasst.

Was gibt es für Reiseversicherungen?

  • Reisestornoversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Reisegepäckversicherung

Die einzelnen „Bausteine“ können in den unterschiedlichsten Paketen miteinander kombiniert werden. Welche davon für Euch Sinn machen, müsst Ihr natürlich selbst entscheiden.

Wichtig: Erst checken, ob Ihr schon versichert seid! (Zum Beispiel über Clubmitgliedschaften oder Kreditkartenverträge.)

Welche Arten gibt es?

Reisestornoversicherung

Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Reisebuchungen. Daher werden oft hohe Stornogebühren fällig, wenn Ihr die gebuchte Reise doch nicht antreten wollt bzw. könnt. Um dem vorzubeugen, gibt es die Reisestornoversicherung.
Besonders bei lange im Voraus gebuchten Reisen kann es passieren, dass sich etwas ergibt, was dem Antritt der Reise im Weg steht. Beispielsweise ein Krankheitsfall oder ein verschobener Operationstermin können Euch leicht einen Strich durch die Rechnung machen. Dennoch ist auch mit Reisestornoversicherung Vorsicht geboten: Was als Rücktrittsgrund gilt, ist je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich.

Übliche und normalerweise abgedeckte Stornogründe sind:

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder von Familienangehörigen bzw. einer persönlich nahestehenden Person
  • Schwangerschaft
  • Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an ihrem Wohnsitz durch Elementarereignis (Hochwasser, Sturm etc.)
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Einberufung zum Grundwehr- bzw. Zivildienst
  • Einreichung der Scheidungsklage/Auflösungsklage
  • Auflösung der Lebensgemeinschaft
  • Nichtbestehen der Reifeprüfung (Matura)

Aber auch dabei ist der jeweilige Vertrag genau zu lesen – so kann es zum Beispiel sein, dass Ihr bei einer Versicherung nur bei „unverschuldetem“ Verlust des Arbeitsplatzes Anspruch habt, und bei einer anderen nur, wenn Ihr gekündigt werdet, nicht, wenn es zu einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses kommt. Kleingedrucktes beachten!

Premium- oder Zusatzpakete decken noch „erweiterte“ Stornogründe ab, wie zum Beispiel die Absage einer Hochzeit.

Detailliertere Informationen zur Reisestornoversicherung findet Ihr auf der Seite der Arbeiterkammer.

Reiseabbruchversicherung

Im Gegensatz zur Reisestornoversicherung, die dafür zuständig ist, wenn Ihr die Reise erst gar nicht antretet, sorgt eine Reiseabbruchversicherung für den Ersatz von nicht genutzten Reiseleistungen. Ebenso wie bei ersterer sind aber hier die Gründe des Reiseabbruchs ausschlaggebend, ob Ihr Anspruch auf Ersatz habt oder nicht – daher gilt auch hier: den Vertrag genau lesen!

Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung

Der Name ist hier mehr oder weniger selbsterklärend: eine Reiseunfall- oder Reisekrankenversicherung braucht Ihr, wenn Ihr im Urlaub erkrankt oder einen Unfall habt. Hier zahlt es sich aus, erst einmal zu checken, ob Ihr nicht längst versichert seid: Habt Ihr beispielsweise einen Schutzbrief beim ÖAMTC, seid Ihr auf Reisen für Arzt-, Spitals-, Ersttransport- und Medikamentenkosten bis 75.000,- Euro pro geschützter Person abgesichert.

Auch bei manchen Kreditkartenverträgen sind Versicherungen für die Reise inkludiert. Im Zweifelsfall solltet Ihr Euch bei Eurem Kreditkartenanbieter erkundigen. Habt Ihr eine gratis Kreditkarte, könnt Ihr allerdings ziemlich sicher sein, dass darin keine Versicherungsleistungen enthalten sind.

Bei der Card Complete (Visa) Kreditkarte genießt Ihr einen Basis-Versicherungsschutz ab einer Jahresgebühr von 57,60 Euro, die Platinum Card mit 120,- Euro pro Jahr bietet natürlich entsprechend mehr. So ist bei der Platinum Card außerdem eine Reisestornoversicherung bis 5000,- Euro enthalten.
Aber auch hier gilt: Augen auf, Vertrag genau lesen – abhängig von Kartenart und Vertragsdauer kann es sein, dass die Karte außerdem regelmäßig in Verwendung sein muss, damit der Versicherungsschutz aktiv wird. Bei der Classic Card etwa müsst Ihr im Vorjahr 20 Credits gesammelt haben.

Übersicht über Versicherungsschutz bei Card Complete (Visa):

Quelle: https://www.cardcomplete.com/versicherungsschutz/reiseversicherung; 20.07.2017

 

Innerhalb der EU gilt außerdem die E-Card (bzw. EKVK):

E-Card
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt (also Urlaub oder Dienstreise) in einem EU-Mitgliedsstaat, EWR-Staat oder der Schweiz seid Ihr durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) abgesichert. Die befindet sich ganz unscheinbar auf der Rückseite Eurer E-Card. Wenn Ihr in einem dieser Länder ärztliche Betreuung braucht, könnt Ihr genau wie daheim zum Arzt oder ins Spital gehen und die E-Card (bzw. EKVK auf der E-Card) vorweisen.
Wichtig allerdings die Dringlichkeit: Der Krankheits- oder Notfall muss im Urlaub oder der Dienstreise aufgetreten sein – wenn Ihr einfach zu einem Arzt im EU-Ausland fahren wollt, braucht Ihr davor eine Genehmigung Eures Krankenversicherungsträgers, sonst wird es teuer.

Unter diesem Link findet Ihr die Auskunft der Sozialversicherung zu diesem Thema.

In folgenden Staaten gilt die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte, auf der Rückseite der E-Card):

EU-Staaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil).

EWR-Staaten
Island, Liechtenstein, Norwegen

Außerdem noch gültig in der Schweiz und Mazedonien. Auch in Serbien, Bosnien, Herzegowina und Montenegro gilt die EKVK, allerdings muss sie dort erst dem zuständigen Krankenversicherungsträger vorgelegt werden, damit der Euch einen ortsüblichen Behandlungsschein ausstellt.

Außerhalb dieser Länder gilt die EKVK nicht! Daher ist für den Fall, dass Ihr außerhalb der EU oder der anderen oben angeführten Vertragsländern Urlaub macht, eine Reisekrankenversicherung eine Überlegung wert. Denn wenn Ihr dort medizinische Versorgung braucht und nicht versichert seid, wird es teuer.

Reisehaftpflichtversicherung

Die Reisehaftpflichtversicherung wird dann notwendig, wenn Ihr während der Reise Schäden verursacht, die Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Auch hier lohnt es sich, erst abzuklären, wofür Ihr bereits versichert seid, bevor Ihr eine teure Reiseversicherung abschließt. Die Haftpflichtversicherung vieler Haushaltsversicherungen deckt dieses Risiko bereits ab.

Reisegepäckversicherung

Bei der Reise kann es passieren, dass Gepäckstücke verloren gehen. Meistens tauchen die Koffer innerhalb von etwa zwei Tagen wieder auf, aber manchmal bleiben sie verschwunden. Tipps bei Gepäckverlust findet Ihr bei unseren Tipps unter Gepäckbestimmungen.
Da die Fluggesellschaften bei Gepäckverlust allerdings nur bis zu einer Summe von ungefähr 1200,- Euro Ersatz leisten, kann sich eine Reisegepäckversicherung auszahlen, wenn Eure Designerklamotten im Koffer diesen Wert übersteigen. Wertgegenstände gehören ohnehin ins Handgepäck!
Wie bei allen Versicherungen gilt auch für die Reisegepäckversicherung: die jeweiligen Konditionen genauestens durchlesen! Abgesehen von unterschiedlichsten Deckungssummen gelten zum Beispiel im Urlaub gekaufte Gegenstände nicht automatisch als mitversichert.
Auch bei Beschädigung zahlt die Reisegepäckversicherung:

  • durch nachgewiesene Fremdeinwirkung (z.B. Diebstahl)
  • durch Elementarereignis oder Feuer
  • durch Verkehrsunfall (ausgenommen Eigenverschulden)
  • in Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes, einer bewachten Garderobe oder einer Gepäckaufbewahrung

Komplettschutz

Die Arbeiterkammer hat Reiseversicherungen analysiert, und festgestellt, dass Reise-Komplettversicherungen meist folgende Bereiche abdecken: Reise-Storno-, Flugausfalls- oder Verspätungsschutz, Reise-Abbruch-, Kranken-, Unfall-, Gepäcks- und Reisehaftpflichtversicherungen.

Die Analyse der Arbeiterkammer und Tarifübersicht unterschiedlicher Versicherungsanbieter findet Ihr hier:
Klassische Reiseversicherungen (wie von der Europäischen Reiseversicherung oder Elvia) bieten laut Testergebnis gründlichen Schutz für alle Familienmitglieder.

Dieses Angebot ist älter als 2 Monate! Die Preise könnten sich in der Zwischenzeit schon geändert haben! Die aktuellsten Angebote findest du hier.

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ab 0€

Geschrieben von:

viki

Veröffentlicht am: Sonntag, 30. Juli 2017

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