Reiefreimengen – Zoll Österreich
Wieviel darf ich aus meinem Urlaub mitnehmen?

Reiefreimengen – Zoll Österreich

Wieviel darf ich aus meinem Urlaub mitnehmen?
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Angebotsinformationen

Veröffentlicht am: Dienstag, 6. August 2019

Dieser Artikel informiert euch über die aktuellen Zollvorschriften für die Rückreise vom Urlaubsort.

Einfuhrbestimmungen EU – Zollfreigrenze

Reisefreimenge EU

Tabakwaren (ab einem Alter von 17 Jahren)

800 Stück Zigaretten
400 Stück Zigarillos
200 Stück Zigarren
1 kg Rauchtabak

Alkoholika (ab einem Alter von 17 Jahren)

10 Liter Spirituosen
20 Liter andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22% vol.
90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein)
110 Liter Bier

 

Einfuhrbestimmungen aus NICHT EU Staaten – Zollfreigrenze

Reisefreimene nicht EU

 

Tabakwaren (ab einem Alter von 17 Jahren)

200 Stück Zigaretten oder
100 Stück Zigarillos oder
50 Stück Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak

eine anteilige Zusammenstellung der Waren

 

Alkoholika (ab einem Alter von 17 Jahren)

1 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 22% vol. oder
2 Liter alkoholische Getränke bis zu 22% vol. oder

eine anteilige Zusammenstellung der Waren

und
4 Liter nichtschäumende Weine
16 Liter Bier

 

Andere Waren

  • 430€ Gesamtwert für Flugreisende, 300€ wenn man mit dem Auto unterwegs ist
  • Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Freigrenze bei 150€.
  • bis 10.000€  in Bar

Folgende Waren müssen deklariert werden:

  • Waren, die nicht für den persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind
  • Außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für Tabakwaren, Alkoholika, nicht schäumende Weine, Bier und Arzneimittel oder die Freigrenze von 430€ übersteigen.
  • Waren, die gesonderten Einführverboten und –beschränkungen unterliegen.

(Quelle: bmf, Stand: September 2019) Alle Angaben ohne Gewähr.

Exkurs: Internetshopping und Versandhandel

Online-Einkauf aus Nicht EU Ländern

Alle oben genannten Freimengen für Waren egal ob Zigaretten, Alkohol oder ect. gelten nur für Reisende durch die Einfuhr im Gepäck. Sobald die Ware bei einem Versandhändler bestellt wird, fallen die vollen Einfuhrabgaben an.Wenn ihr Waren z.B. aus den USA oder Asien per Internet bestellt, sind alle Waren über einen Wert von 22€ einfuhrumsatzsteuerpflichtig – das heißt ihr müsst also hier 20% Einfuhrumsatzsteuer zusätzlich zahlen. Ab einen Warenwert von 150 Euro kommen noch Zollgebühren hinzu. Die Höhe der Abgaben richten sich nach der Ware selbst, dem Wert und dem Ursprungsland der Ware.

Als Warenwert wird der Kaufpreis inkl. aller Steuern aber ohne Transportkosten bezeichnet.Waren unter 22€ sind abgabenfrei, aber auch hier gibt es ausnahmen. Nicht abgabenfrei sind z.B. Tabak und Tabakwaren, Parfums und Alkohol.

Quelle: bmf, Stand: September 2019)

 

 

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Veröffentlicht am: Dienstag, 6. August 2019