Gepäckbestimmungen
Verbotene Gegenstände, Gepäckverlust – was muss man beachten?

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Verbotene Gegenstände, Gepäckverlust – was muss man beachten?
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Veröffentlicht am: Dienstag, 19. Juli 2016

Ihr habt Euren Traumurlaub gebucht und bald kann es losgehen – jetzt nur noch packen, dann ab ins Flugzeug. Das ist ja gleich erledigt – zumindest, wenn man damit schon reichlich Erfahrung hat. Aber auch den abgebrühtesten Reiseprofis kann es passieren, dass sie mal etwas vergessen. Darum haben wir für Euch ein paar Tipps zusammengetragen, die Euch beim Kofferpacken unterstützen sollen.

Was darf ins Handgepäck? Was darf ich auf Flugreisen gar nicht mitnehmen? Was gehört in die Reiseapotheke? Was gehört ins Aufgabegepäck? Und was passiert, wenn der Koffer verloren geht?

Das sind die Fragen, mit denen wir uns für Euch beschäftigt haben.

Handgepäck

Unter Handgepäck versteht man die Gepäckstücke, die mit an Bord des Flugzeugs genommen und nicht aufgegeben werden.

Wichtig beim Handgepäck: es gibt keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen, wieviel mitgenommen werden darf, wieviel das Handgepäck wiegen darf oder welche Maße es haben muss, damit es in die Fächer über oder unter den Sitzen passt.

Daher: immer bei der jeweiligen Fluglinie nachfragen bzw. kurz auf deren Seite checken, was für Euch gilt!

Auch bei derselben Fluglinie gelten oft unterschiedliche Bestimmungen, abhängig von der gebuchten Reiseklasse. Hier findet ihr zum Beispiel die Bestimmungen der Austrian Airlines.

Die erlaubten Maße für Handgepäcksstücke bewegen sich normalerweise im Rahmen 20 – 25 cm x 40 – 45 cm x 55 – 56 cm. Auf vielen Flughäfen gibt es Testgestelle, auf denen ausprobiert werden kann, ob das Köfferchen ins Fach passt – wer allerdings erst am Flughafen damit beginnt, sich Gedanken über die Abmessungen seines Handgepäcks zu machen, könnte eine unangenehme Überraschung erleben!

Wichtig ist auch, dass das erlaubte Gewicht nicht überschritten wird – denn sonst können saftige Gebühren anfallen.

Bei manchen Fluglinien kann man zusätzlich noch Handtasche oder Laptop-Tasche mitnehmen (auch hier sind Gewicht und Abmessungen zu beachten!), bei manchen gilt das bereits – je nach Buchungsklasse – als zusätzliches Gepäckstück.

Für Reisende mit Baby oder Kleinkind gilt normalerweise, dass ein zusätzliches Gepäckstück mit den an Bord benötigten Utensilien mitgenommen werden kann. Auch dafür sind die Abmessungen und Gewichtsgrenzen der jeweiligen Fluglinien zu beachten.

 

Flüssigkeiten

Für Flüssigkeiten an Bord gelten seit dem 31. Januar 2014 besondere Bestimmungen.

Erlaubt sind

  • Babynahrung und Medikamente, die während der Reise benötigt werden. Gegebenenfalls ist für Medikamente allerdings ein Nachweis vorzulegen – insbesondere, wenn sie etwa mittels Spritze verabreicht werden müssen.
  • Flüssigkeiten in Behältnissen mit Fassungsvermögen bis zu 100 Milliliter – sie müssen allerdings in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren 1 Liter Plastikbeutel verpackt sein. (Übrigens: auch Butter oder Marmelade über 100g fallen unter diese Regelung!)

Wegen der 100-Milliliter-Regel solltet Ihr kleine Reisefläschchen für Shampoo, Duschgel, Deo & Co besorgen.

Duty-free-Flüssigkeiten, die am Flughafen oder bei der Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen im Handgepäck mitgenommen werden, ABER: Die Duty-free-Flüssigkeiten müssen in einem von den Händlern am Flughafen ausgegebenen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt werden, der Kaufbeleg muss sich im Beutel befinden. Der Sicherheitsbeutel darf vor Erreichen des Zielflughafens nicht geöffnet werden. Sollte das Sicherheitspersonal Euren Sicherheitsbeutel zur Kontrolle öffnen (was nur in Ausnahmefällen vorkommt), verlangt von ihnen einen neuen, falls Ihr einen Anschlussflug habt, damit Ihr damit wieder einsteigen dürft.

Bei der Flughafenkontrolle legt die Flüssigkeiten getrennt vom restlichen Handgepäck vor.

 

Keinesfalls erlaubt

Die Liste der nicht erlaubten Gegenstände ist lang. Selbstverständlich sind keine Waffen, Munition oder Sprengstoffe an Bord erlaubt, aber auch viele scheinbar „unschuldige“ Dinge wie Campingbesteck, spitze Nagelfeilen, eine Schere oder Sicherheitsnadeln über 15 cm Gesamtlänge fallen unter die Kategorie gefährlich – und somit verboten. Außerdem dürft Ihr nur ein Feuerzeug für den Eigengebrauch mitnehmen, nicht mehrere.

Auf den Websites der Flughäfen findet Ihr detaillierte Aufstellungen der erlaubten bzw. verbotenen Gegenstände.

Nützliche Links:

 

Aufgabegepäck

Wie beim Handgepäck unterscheiden sich die Regelungen bezüglich Gewicht und Menge der Gepäckstücke nach Reiseklasse, gebuchtem Tarif und Destination. Das erlaubte Gewicht kann je nach Tarif und Fluggesellschaft stark variieren und sich zwischen 20kg und 50kg bewegen. Manche Fluggesellschaften, wie zum Beispiel Emirates, bieten sogar eigene „Freigepäcksrechner“ an.

Für Musikinstrumente und Sportgeräte gibt es Sonderregelungen. Grundsätzlich muss man sich auch dabei an die erlaubten Abmessungen und Gewichtsgrenzen halten, sonst wird es zu Sonder- und Sperrgepäck – und das kostet natürlich entsprechend mehr. Gerade bei günstigen Tarifen kann es sein, dass die Beförderung von Sportgepäck nicht im Preis inkludiert ist – Euer Snowboard kostet dann extra.

Um das Gepäck gegen Beschädigung und Nässe zu schützen, könnt Ihr es am Flughafen mit einer Sicherheitsfolie umwickeln lassen. Allerdings ist das kostenpflichtig (am Flughafen Wien derzeit 12 Euro) und nicht gerade umweltfreundlich, da die Folie danach aufgeschnitten und weggeworfen wird.

 

Gepäckverlust

Endlich angekommen – aber der Koffer ist nicht da. Da gilt zuerst: nicht in Panik verfallen.

Dass Ihr damit nicht alleine seid, ist leider nur ein schwacher Trost. Die gute Nachricht: 95% der verlorenen Gepäckstücke tauchen innerhalb von 48 Stunden wieder auf.

Die erste Anlaufstelle ist die Gepäckermittlung Eurer Airline oder der „Lost and Found“-Schalter am Flughafen. Dabei braucht Ihr Eure Bordkarte mit dem Gepäcksticker und der Registrierungsnummer. Außerdem müsst Ihr Euer Gepäckstück genau beschreiben – vor der Reise ein Handyfoto vom Koffer zu machen könnte sich im Verlustfall richtig auszahlen. Dann müsst Ihr noch Eure Kontaktdaten angeben, damit Ihr so schnell wie möglich verständigt werden könnt, wenn Euer Gepäck wieder auftaucht. Die Fluggesellschaft vereinbart dann mit Euch einen Zustelltermin und Euer Koffer wird Euch kostenfrei geliefert. Abhängig davon, wie weit weg vom Flughafen Ihr wohnt, kann das noch am gleichen Tag passieren oder ein paar Tage dauern.

Das Flugticket und sämtliche Bestätigungen solltet Ihr gut aufheben – für den Fall, dass der Koffer verschwunden bleibt, wollt Ihr eine gute Dokumentation für Schadensersatzansprüche haben. Darum solltet Ihr am Flughafen auch eine schriftliche Schadensmeldung formulieren. Dafür gibt es bereits entsprechende Formulare. Auch die Meldung an die Airline sollte schriftlich erfolgen.

Wichtig: Den Verlust sofort melden! Es gelten oft recht kurze Fristen – und von deren Einhaltung kann Euer Anspruch abhängen! Falls Ihr eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen habt, gilt auch dort: so rasch wie möglich informieren.

Damit Ihr bei Gepäckverlust nicht ohne alles dasteht, empfiehlt es sich, die notwendigsten Toilettenartikel, Unterwäsche und Shirts für die ersten zwei Tage und (abhängig vom Reiseziel) zum Beispiel noch die Badehose im Handgepäck mitzunehmen. Wertgegenstände und Handy sollten ohnehin immer im Handgepäck mitgeführt werden.

Wenn Ihr als Paar oder mit Freunden verreist, könnt Ihr Euch auch absichern, indem jeder die notwendigsten Sachen des anderen einpackt – geht einer der Koffer verloren, bleibt Euch immer noch die Notfall-Ausstattung im Koffer des Partners/der Partnerin.

Damit der Besitzer leichter ausfindig zu machen ist, wenn ein Koffer verloren geht, solltet Ihr Eure Gepäckstücke mit einem Etikett mit Name, Telefonnummer und Heimatadresse versehen.

Abhängig von Fluggesellschaft und besonders auch der Buchungsklasse gibt es oft auch Notfall-Kits für die ersten Tage – bei Eurer Fluglinie nachfragen! Eventuell könnt Ihr auch die notwendigsten Dinge einkaufen – aber Vorsicht: was „notwendig“ ist, bestimmen Eure Buchungsklasse und Passagierstatus. Wer bei Kofferverlust sofort Designerklamotten shoppen geht, wird sie mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit selbst bezahlen müssen. Und wenn der Koffer wieder auftaucht, werden Euch nur die notwendigsten Toilettenartikel bezahlt, nicht (oder nur teilweise) die Kleidungsstücke, die Ihr Euch inzwischen besorgt habt.

Wenn Ihr mehrere Tage ohne Euer Gepäck auskommen müsst, so hat der Reiseveranstalter für die Unannehmlichkeiten auch Preisminderung zu leisten.

Ist Euer Koffer nach 5 Tagen noch nicht wieder aufgetaucht (bei manchen Fluglinien sogar schon nach 3), geht es ans Ausfüllen eines Formulars. Habt Ihr nur einen Flug gebucht, bei der Fluglinie, war es ein Pauschalangebot, haftet der Reiseveranstalter. In dem Formular müsst Ihr genauestens den Inhalt Eures Koffers angeben, um den Wert abschätzen zu können.

Nach dem Montrealer Übereinkommen steht Euch bei Verlust oder Beschädigung Eures Koffers eine Entschädigung zu. Diese gilt pro Kopf, nicht pro Gepäckstück. Das wird wichtig, wenn zum Beispiel die Sachen der Kinder in die Koffer der Eltern miteingepackt werden. Dann gilt nämlich der Anspruch für jeden der betroffenen Passagiere, nicht nur für den verschwundenen Koffer.

Ist Euer Koffer nicht im Labyrinth des Gepäcktransports verschwunden, sondern wurde gestohlen, solltet Ihr auch Anzeige bei der Polizei erstatten.

Die Verlustgefahr ist bei Direktflügen am geringsten. Die meisten Fehler passieren, wenn die Gepäckstücke von einem Flieger in mehrere andere umgeladen werden müssen. Daher sollte man sich bei Flügen mit umsteigen auch vergewissern, dass der Koffer auch zum richtigen Ziel (und zwar bis zur Enddestination) eingecheckt wurde.

Zusammenfassung

  • Tarife, Abmessungen und Gewichtsgrenzen für Handgepäck und Aufgabegepäck bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragen!
  • Liste der verbotenen Gegenstände vor dem Packen checken, damit nicht versehentlich etwas mitgenommen wird, was nicht an Bord darf.
  • Gegen Kofferverlust absichern: clever packen, Wertgegenstände ins Handgepäck, Namensetikett anbringen, Belege aufbewahren, gegebenenfalls Reisegepäckversicherung abschließen.

 

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Geschrieben von:

viki

Veröffentlicht am: Dienstag, 19. Juli 2016

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