Pauschalreisegesetz 2018
Ab 01. Juli bekommen Urlauber mehr Rechte bei Pauschalreisen

Pauschalreisegesetz 2018

Ab 01. Juli bekommen Urlauber mehr Rechte bei Pauschalreisen
Dieses Angebot ist älter als 2 Monate! Die Preise könnten sich in der Zwischenzeit schon geändert haben! Die aktuellsten Angebote findest du hier.

Angebotsinformationen

Preis
ab 0€
Veröffentlicht am: Montag, 11. Juni 2018

Jetzt heißt es entspannt Urlaub machen statt ärgern!

Ab dem 01. Juli 2018 bekommen Urlauber jetzt mehr Rechte bei Pauschalreisen. Denn ab Anfang Juli gilt das neue Pauschalreisegesetz, welches mehr Schutz für Urlauber garantiert.

Bucht man nämlich bei einer Airline zwei Leistungen auf eine Rechnung, gilt das ab sofort als Pauschalreise. Diese beinhaltet dann zum Beispiel Insolvenzschutz mit Ansprechpartnern bei Notfällen, auch im Falle einer Airline-Pleite.

Welche Änderungen bring das neue Gesetz?

Am 1. Juli 2018 tritt das neue Gesetz für Pauschalreisen in Österreich in Kraft. Das bringt vorallem für Online-Bucher einen erweiterten Schutz mit sich. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner erklärt dazu: “Bisher konnte eine Pauschalreise, die Vorteile wie einen einzigen Ansprechpartner für alle Leistungen und Insolvenzschutz bietet, nur über ein Reisebüro organisiert werden. Ab Juli gilt das auch für sogenannte ‘Click-Through-Buchungen’, bei denen mindestens zwei Reiseleistungen gemeinsam online gebucht werden.” Sie betont außerdem: “Das neue Pauschalreisegesetz bietet Reisenden ein Plus an Rechten und Sicherheit und ist daher grundsätzlich begrüßenswert.”

Achtung: Die Leistungen müssen innerhalb von 24 Stunden auf einer Rechnung ausgestellt werden!

Außerdem gibt es ab 01.Juli die Alternative der “verbundenen Reiseleistungen”. “Auch hier müssen mindestens zwei Leistungen kombiniert werden, die von einem Unternehmen vermittelt wurden. Allerdings werden die Kundendaten nicht automatisch übernommen, daher bestehen in diesem Fall separate Verträge mit unterschiedlichen Ansprechpartnern”, erklärt die ÖAMTC-Expertin. Im Falle einer Airline-Insolvenz ist man somit geschützt.

Aus dem RIS:

  • Schaffung eines Pauschalreisegesetzes
    • Informationspflichten
      • Neben umfassenden vorvertraglichen Informationspflichten des Reiseveranstalters und des Reisevermittlers sind auch Angaben vorgesehen, die im Pauschalreisevertrag enthalten sein müssen. Die vor Abschluss des Vertrags zu erteilenden Informationen sind mit Hilfe eines standardisierten Formulars zu erfüllen.
    • Änderungen des Pauschalreisevertrags
      • Unter bestimmten Voraussetzungen können die Person des Reisenden, der Preis und andere wesentliche Inhalte des Pauschalreisevertrags vor Beginn der Reise geändert werden.
    • Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der vertraglichen Reiseleistungen
      • Diese Regelungen betreffen unter anderem die Fragen, wer für die vertragskonforme Erbringung der Reiseleistungen haftet und inwieweit dem Reisenden Ansprüche auf Schadenersatz und Preisminderung zustehen und er gegebenenfalls Ersatzreiseleistungen in Anspruch nehmen kann. Weitere Bestimmungen betreffen das den Vertragsparteien unter unterschiedlichen Voraussetzungen zustehende Recht zum Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.
  • Einschränkung des Konsumentenschutzgesetzes um die Regelungen über den Reiseveranstaltungsvertrag
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Veröffentlicht am: Montag, 11. Juni 2018